für
Privatpersonen
Folgende Beträge dienen als Richtwert:
Einmalige Inanspruchnahme circa 20 Euro pro Stunde
Sporadische oder kurzfristige Inanspruchnahme circa 30 Euro pro Inanspruchnahme bis zu ungefähr 90-120 Minuten
Nur innerhalb München-Neuhausen und angrenzenden Stadtvierteln
Alle Beträge inklusive 19% Mehrwertsteuer, alternativ steuerfrei als Aufwandsentschädigung abrechenbar (Siehe unter Wikipedia)